Referendariat in Hamburg


I. Das Auswahlverfahren


1. Allgemeines


In Hamburg richtet sich das Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst nach der „Verordnung zur Regelung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst“ (AufnahmeVO). Maßgebend ist zunächst die in der ersten juristischen Staatsprüfung erreichte Punktzahl, § 5 I AufnahmeVO. Bei Bewerbern mit der Endnote "ausreichend" bildet die Punktzahl 6,49 die Grundpunktzahl. Darüber hinaus werden je nach Einzelfall weitere Kriterien bei der Bemessung der Punktzahl berücksichtigt:

Erfüllt der Bewerber einen oder mehrere dieser Kriterien, wird die erreichte Punktzahl um jeweils einen Bonuspunkt angehoben, § 5 II AufnahmeVO.

2. Besonderheiten

Tip: Kandidaten, die den Freiversuch abgelegt und bestanden haben, können sich unmittelbar danach für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und sich im Falle eines Verbesserungsversuchs dann zurückstellen lassen. So können für die Zeit zwischen den beiden Versuchen bereits Wartezeitpunkte angesammelt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass nach dem Bestehen des ersten Examens zunächst eine Promotion (Rückstellungsantrag erforderlich) angestrebt wird.


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II. Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu richten:

Hanseatisches Oberlandesgericht,
Personalstelle für Referendare
Dammtorwall 13,
20354 Hamburg,
(vgl. auch justiz.hamburg.de)

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen (§ 3 II AufnahmeVO):

Die erforderlichen Vorlagen und Vordrucke sind auf der Internetseite der Justizbehörden Hamburg abrufbar.

Damit die Bewerbung berücksichtigt wird, muss sie nach dem Bestehen der ersten Staatsprüfung und mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig eingegangen sein, §§ 3 III,VI i.V.m. 5 IV, 8 II AufnahmeVO.


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III. Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt alle zwei Monate zum Monatsanfang, beginnend mit dem Februar eines jeden Jahres, § 3 I AufnahmeVO. Momentan stehen 700 Referendarsstellen zur Verfügung. Die Ausbildung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.


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IV. Unterhaltsbeihilfe/Gehalt

Die Stadt Hamburg gewährt eine Unterhaltsbeihilfe von € 900,00 brutto monatlich. Die Netto-Vergütung kann teilweise erheblich abweichen. Weitere Leistungen werden nicht gewährt. Damit steht Hamburg im Bundesdurchschnitt an letzter Stelle. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als dass die Lebenshaltungskosten in Hamburg überdurchschnittlich hoch sind.

Im Falle eines zusätzlichen Einkommens, z.B. durch einen Nebenjob, wird auf Bruttobasis das € 500 übersteigende Entgelt zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, § 3 UnterhaltsbeihilfeVO. Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe verringert sich somit um diesen Betrag.


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II. Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate und gliedert sich gem. §§ 40 ff. HmbJAG in folgende Stationen:

Die Reihenfolge der Stationen ist nur für die ersten beiden Stationen und die Wahlstation II, die vom 22. bis zum 24. Ausbildungsmonat stattfindet, nicht abänderbar.

Parallel zur Strafstation, Zivilstation, Verwaltungsstation und Rechtsanwaltsstation müssen begleitende Arbeitsgemeinschaften besucht werden. Außerdem muss eine Wahlpflichtarbeitsgemeinschaft besucht werden.

Das zweite Staatsexamen umfasst 8 Klausuren. Diese werden im 21. Monat, also am Ende der Anwaltsstation, in einem Zeitraum von 2 Wochen geschrieben. Davon können 4 sogenannte Anwaltsklausuren sein (jeweils eine im Straf- und öffentlichen Recht, zwei im Zivilrecht). Nach Abschluss der Wahlstation II endet das Referendariat mit der mündlichen Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvertrag, welcher inhaltlich dem in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich entstammt, sowie einem anschließenden Prüfungsgespräch.


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VI. Verbesserungsversuch

Wie in einigen anderen Bunderländern (z.B. Niedersachsen) besteht auch in Hamburg die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs für das 2. Staatsexamen. Der Verbesserungsversuch kann bis zu vier Monate nach dem mündlichen Prüfungstermin beim GPA beantragt werden. Allerdings wird für einen gesamten Verbesserungsversuch eine Gebühr in Höhe von 600 Euro erhoben, die im Voraus zu entrichten ist. Die Einzelheiten hierzu sind der „Gebührenordnung für die Wiederholung der zweiten Staatsprüfung für Juristen zur Verbesserung der Prüfungsnote“ (VerbPrüfGebO) zu entnehmen.


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VII. Anlaufstellen für Referendare

1. Die Dienststelle

Dies sind die für die Ausbildung von Referendaren/-innen zuständige Mitarbeiter, jeweils zu finden am Dammtorwall 13, 20354 Hamburg:

Herrn RiOLG Dr. Theege, Tel. 42843-3296, Zi. 1014,Leiter der Personalstelle für Referendare und zuständig für die Anfangsbuchstabe der Nachnamen A - K sowie für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;

Herr RiOLG Dr. Clausen, Tel. 42843-3307, Zi. 1012, zuständig für die Anfangsbuchstabe der Nachnamen L - Z sowie für die Betreuung der Klausurenkurse und Arbeitsgemeinschaften.

2. Die Personalstelle für Referendare

Die Personalstelle verwaltet die organisatorischen Angelegenheiten wie Urlaubsanträge, Unterhaltsbeihilfe, Genehmigung von Nebenjobs, etc. Sie befindet sich am Dammtorwall 13, 1. Stock, 20354 Hamburg.

3. Das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA)

Das GPA wurde durch einen Staatsvertrag der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg sowie Schleswig-Holstein errichtet und ist insoweit für alle Prüfungsfragen verantwortlich.

Die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten findet ihr hier auf der Seite des GPA.


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VIII. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für das Referendariat sind insbesondere:

Weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Homepage der Personalstelle und der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamtes zu finden.


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